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Wie gut muss ich mein Auto gegen fremde Nutzung sichern?

günstig für Fahrzeughalter betrifft Fahrzeughalter, Versicherung, Unfallopfer
Die Pflicht zur Sicherung darf nicht überspannt werden. Maßnahmen müssen möglich, zumutbar und auch als notwendig erkennbar sein. Ein versperrt in einem Hof abgestelltes Auto ist ausreichend gesichert, auch wenn der Hof zur Straße hin kein Tor hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Die Pflicht des Fahrzeughalters zur Sicherung des Fahrzeuges gegen unbefugte Inbetriebnahme darf nicht überspannt werden; Sicherungsmaßnahmen müssen nicht nur möglich und zumutbar. sondern auch als erforderlich erkennbar sein. Ein in einem Hof versperrt abgestelltes Kraftfahrzeug ist auch dann genügend gesichert, wenn der Hof zur Straße zu nicht durch ein Tor abgeschlossen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058210 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EKHG §6 Abs1; KFG 1955 §85 Abs6 F3; KFG 1955 §86 Abs2

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