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Wie sehr muss ich mein Auto gegen unbefugte Nutzung sichern?

günstig für Geschädigter betrifft Fahrzeughalter, Lenker, Geschädigte
Sehr streng: Sie müssen bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalls alles tun, was Ihnen zugemutet werden kann; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Schon wer günstige Bedingungen für eine unbefugte Fahrt schafft, ermöglicht sie. Ob Sie mit der Benützung durch eine andere Person rechnen konnten, spielt keine Rolle.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Der Lenker muß bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalles alles tun, was zugemutet werden kann. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles. Der Lenker ermöglicht eine Schwarzfahrt daher immer schon dann, wenn er günstige Bedingungen hiefür schafft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

KFG 1967 §102 Abs6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Grenzen der Sorgfaltspflicht

Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.

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