Muss ich mein Auto auch vor der eigenen Familie sichern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verwahrung der Autoschlüssel in einer Jackentasche, wobei die Jacke an der unversperrten Türe des Kleinderspindes aufgehängt wurde, obwohl vom Dienstgeber ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt wurde.OGH 2 Ob 24/99i, 11.02.1999
- Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Lösung der Frage, ob die Schwarzfahrt im Sinn des § 6 Abs 1 EKHG schuldhaft ermöglicht wurde, sondern sind auch dafür maßgebend, ob eine Verletzung des § 102 Abs 6 KFG vorliegt.OGH 2 Ob 2277/96h, 09.07.1998
- Die Sicherungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall nicht nur möglich und zumutbar, sondern auch als erforderlich erkennbar sein.OGH 2 Ob 55/93, 16.06.1994
- MilitärpersonOGH 2 Ob 151/81, 20.10.1981
- Aufbewahrung der Autoschlüssel in unversperrter Lade in der Wohnung bei freiem Zutritt zahlreicher Mitbewohner. Mit der Möglichkeit, daß sich darunter Personen befinden könnten, die eine solche Gelegenheit ausnützen würden, muß gerechnet werden.OGH 2 Ob 209/76, 21.10.1976
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- Hier: Wurde das Versperren der Autoschlüssel oder Garagenschlüssel in einer Stahlkasse, die nur mit Stemmeisen und Hammer erbrochen werden konnte, für ausreichend erachtet.OGH 2 Ob 171/75, 02.10.1975
- Hier: VW - Bus, der in der versperrten Halle eines Betriebes mit angestecktem Zündschlüssel abgestellt war.OGH 2 Ob 159/75, 04.09.1975
- Hier: Schwarzfahrt durch sechzehnjährigen Sohn.OGH 8 Ob 109/74, 08.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 2 Ob 141/17z, 27.07.2017, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
EKHG §6; KFG §106 Abs6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.