Haftet der Verkehrsbetrieb, wenn die Tür beim Einsteigen zugeht?
günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Verkehrsbetriebe, Geschädigte
Ja. Schließt sich eine Tür während des Einsteigens, auch nur beim Zusammentreffen ungünstiger Umstände, weist sie einen Fehler in der Beschaffenheit auf. Der Halter kann sich dann nicht darauf berufen, der Unfall sei unabwendbar gewesen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Eine Tür, die sich - wenn auch nur beim Zusammentreffen ungünstiger Umstände - während des Einsteigens eines Fahrgastes schließt, weist einen Fehler in der Beschaffenheit auf, der eine Haftungsbefreiung nach § 9 EKHG ausschließt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 116/17y, 20.06.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EKHG §9 B
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