Wer gilt als Halter eines Fahrzeugs?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mithalterin kraft Wegedienstbarkeit (§ 483 Satz 2 ABGB).OGH 8 Ob 122/22g, 16.12.2022
- Verfügungsgewalt übt derjenige aus, der während der Dauer des Gebrauchs des Kraftfahrzeugs über dessen Verwendung nach Ort und Zeit bestimmt, also anordnen kann, wann und wohin gefahren wird, wo und für welchen Zweck das Fahrzeug in Betrieb gesetzt werden soll.OGH 2 Ob 192/12t, 25.04.2013
- Das Merkmal der Verfügungsgewalt beruht darauf, dass das Gesetz vom Halter die Beachtung jeder gebotenen Sorgfalt verlangt. Diese Sorgfalt kann gerechterweise nur von jemandem verlangt werden, dem eine Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug zusteht.OGH 2 Ob 192/12t, 25.04.2013
- Hier: Gemeinde und Land.OGH 2 Ob 78/99f, 25.03.1999
- Mithalter haften zur ungeteilten Hand.OGH 2 Ob 78/99f, 25.03.1999
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- Dieser Begriff des Halters entspricht jenem des § 1319a ABGB.OGH 8 Ob 610/89, 19.10.1989
- Dem Begriff des Gebrauchs auf eigene Rechnung ist nicht nur die unmittelbare Nutzung des Fahrzeugs zuzuordnen, sondern auch eine mittelbare Nutzung, etwa die Vermietung des Kraftfahrzeuges oder seine Überlassung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.OGH 8 Ob 228/73, 20.11.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058262 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 33.
- OGH 8 Ob 122/22g, 16.12.2022, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EKHG §5 IIA
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.