Hafte ich als Halter, wenn ich ein Auto kurz ausleihe?
günstig für Entlehner betrifft Mieter, Entlehner, Fahrzeughalter, Geschädigter
Nein. Wer ein Fahrzeug nur für eine Fahrt oder für einen Tag gemietet oder geliehen hat, wird dadurch nicht zum Mithalter. In so kurzer Zeit haben Sie keine wirkliche Möglichkeit, die Gefahren abzuwenden. Dabei macht es keinen Unterschied, an wen das Fahrzeug übergeben wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.09.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Durch die kurzfristige Überlassung eines Kraftfahrzeuges wie etwa für eine Fahrt oder einen Tag wird eine Mithaltereigenschaft des Mieters oder Entlehners nicht begründet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Überlassung eines Fahrzeugs für kurze Zeit ist nicht zu differenzieren, ob das Fahrzeug einer Reparaturwerkstätte oder jemand anderem, zB einem Mieter oder Entlehner überlassen wird. Die Frage der Haltereigenschaft ist vielmehr grundsätzlich nach gleichbleibend objektiven Kriterien unabhängig von der konkreten Person, an die das Kraftfahrzeug übergeben wird, zu beurteilen.OGH 2 Ob 192/12t, 25.04.2013
- Bei einer Gebrauchsüberlassung für wenige Stunden oder wenige Tage hat der Benützer auch effektiv keine Möglichkeit der Gefahrenabwendung.OGH 2 Ob 192/12t, 25.04.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 49/17g, 21.09.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EKHG §5 IIA
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