Ist dauernder Lärm oder Abgas ein Unfall?
günstig für Betreiber betrifft Geschädigte, Anrainer, Betreiber, Halter
Nein. Ein Unfall ist eine plötzlich auf einen Körper oder eine Sache einwirkende Schädigung; entscheidend ist die Plötzlichkeit des Ereignisses. Sich wiederholende Einwirkungen, die mit einem Betrieb gewöhnlich zusammenhängen, etwa Abgase, Lärm und Erschütterungen, sind daher kein Unfall.
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Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Unter Unfall ist eine auf einen Körper oder eine Sache plötzlich einwirkende Schädigung zu verstehen. Für den Unfallsbegriff ist die Plötzlichkeit des Ereignisses entscheidend, so daß sich wiederholende, mit dem Betrieb gewöhnlich zusammenhängende schädliche Einwirkungen (Abgase, Lärm, Erschütterungen) nicht als Unfall angesehen werden können (hier: Schädigung von Bienen in der "Wintertraube" durch Einwirkung von Erschütterungen und Abgasen von Fahrzeugen).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 198/23s, 21.11.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EKHG §1 IIIB; EKHG §1 IIIC
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