Haftet der Halter für Fehler seines Fahrers?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschulden eines Berufskraftfahrers im Zusammenhang mit der fehlerhaften Anwendung von Löschgeräten / Feuerlöschern verneint, weil der von ihm gelenkte LKW nicht mit Löschgeräten ausgestattet sein musste und mangels einer (besonders) naheliegenden Brandgefahrenquelle bei bestimmungsgemäßer Fahrzeugverwendung keine Verpflichtung bestand, sich vor Fahrtantritt selbstständig – über die Absolvierung der Kurse der Halterin und Durcharbeitung aller Unterlagen hinaus – mit der Handhabung der gesetzlich für den hier zu beurteilenden LKW gar nicht vorgeschriebenen Feuerlöschgeräten vertraut zu machen. Die Nichtverwendung der im Tunnel angebrachten Löschgeräte war dem Lenker angesichts seines "Schockzustandes" und der bestehenden unmittelbaren Gefährdung ebenfalls nicht als Verschulden anzulasten.OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023
- MilitärfahrzeugOGH 2 Ob 151/81, 20.10.1981
- Anrechnung eines Mitverschuldens des Betriebsgehilfen.OGH 8 Ob 116/79, 13.09.1979
- Haftung daher auch bei schuldhafter Ermöglichung der Schwarzfahrt durch einen beim Fahrzeug tätigen Betriebsgehilfen, dem das Fahrzeug als Dienstfahrzeug belassen worden ist.OGH 8 Ob 176/78, 25.10.1978
- Hier: DienstfahrzeugOGH 8 Ob 176/78, 25.10.1978
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- Für das Verschulden des Betriebsgehilfen haftet der Halter nach den Bestimmungen der §§ 6 Abs 1 und 19 Abs 2 EKHG.OGH 8 Ob 216/73, 20.11.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 97/18f, 24.06.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §6 Abs1; EKHG §19 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.