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Schützt mich mein Eigentum am Grund vor der Zuweisung der Wohnung?

günstig für auf die Wohnung angewiesener Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Wohnungseigentümer, Hauseigentümer
Nicht entscheidend. Zwar soll jedem früheren Ehegatten sein Eigentum an Grund und Boden nach Möglichkeit erhalten bleiben. Für die Ehewohnung gelten aber eigene Regeln: Ist ein Ehegatte auf sie zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen, tritt dieser Bewahrungsgedanke zurück.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Der im § 90 EheG aufgestellte Grundsatz, daß jedem vormaligen Ehegatten sein Eigentum an Grund und Boden nach Möglichkeit erhalten bleiben soll, kann keine entscheidende Grundlage für die Zuweisung der Ehewohnung sein. Bezüglich der Ehewohnung und des Hausrates, auf dessen Weiterbenützung ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist, stellt § 82 Abs 2 EheG besondere Grundsätze auf (hier außerdem: Die Einverleibung erfolgte zu einer Zeit, als Eigentumswohnungen nur im Eigentum einer Person stehen konnten).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058412 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EheG §82 Abs2; EheG §90 Abs1

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