Schützt mich das Gesetz auch, wenn mein Partner nur Mieter ist?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Mieter, Wohnungseigentümer
Der Schutz der Ehewohnung richtet sich gegen nachteilige Maßnahmen jenes Ehegatten, der über die Wohnung verfügen kann. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mitglied einer Genossenschaft oder Mieter ist. Eine Räumungsklage ist dadurch allerdings nicht in jedem Fall ausgeschlossen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
§ 97 ABGB idF BGBl 1975/412 ist auf den Schutz des Wohnbedürfnisses des einen Ehegatten vor nachteiligen Maßnahmen des verfügungsberechtigten anderen Ehegatten gerichtet, wobei es keinen Unterschied machen kann, ob der andere Ehegatte Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mitglied einer Genossenschaft oder Mieter ist; doch ist durch die Änderung des § 91 ABGB und die durch das Bundesgesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe geschaffene Rechtslage eine Räumungsklage nicht schlechthin ausgeschlossen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047318 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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