Haftet der Lastwagen, wenn der Stapler die Ladung fallen lässt?
günstig für Halter betrifft Geschädigte, Halter, Arbeitnehmer, Frächter
Nein. Wurde die Ware vom Lastwagen bereits auf einen Hubstapler umgeladen und kippt danach die Ladung des Staplers um, geschieht das nicht mehr beim Betrieb des Lastwagens. Die strenge Halterhaftung für den Lastwagen greift dann nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1975)
Der Unfall beim Betrieb eines Hubstaplers, auf den die Waren von einem Lastkraftwagen umgeladen worden waren und der sich erst anschließend dadurch ereignete, dass die Ladung des Hubstaplers umkippte, lässt sich nicht als ein solcher beim Betrieb des Lastkraftwagens, also eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 1 EKHG, werten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Von Gabelstapler auf LKW: Unfall beim Betrieb des LKW.OGH 2 Ob 83/16v, 28.03.2017
- Hier: Unfall beim Betrieb des Radladers.OGH 2 Ob 316/97b, 24.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 83/16v, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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