Wann fährt jemand gegen den Willen des Halters?
günstig für Fahrzeughalter betrifft Fahrzeughalter, Arbeitgeber, Fahrer, Unfallopfer
Wenn die Fahrt ganz aus dem Rahmen des Vorgesehenen fällt, also völlig außerhalb des erteilten Auftrags oder der Ermächtigung liegt. Nur dann gilt sie als nicht mit dem Willen des Halters unternommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.06.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Eine Fahrt ist dann nicht mit Willen des Halters unternommen worden, wenn die Fahrt ganz aus dem Rahmen des Vorgesehenen fällt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn die Fahrt völlig aus dem Rahmen des erteilten Auftrags oder der erteilten Ermächtigung fällt.OGH 2 Ob 59/15p, 08.06.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058472 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 2 Ob 97/18f, 24.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 109/18w, 24.09.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §19
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