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Wann hat der Halter der Fahrt stillschweigend zugestimmt?

günstig für Geschädigter betrifft Fahrzeughalter, Lenker, Unfallopfer, Versicherung
Das richtet sich nach den Umständen. Gefragt wird, ob der Halter nach seiner Persönlichkeit und seinem Verhältnis zum Benützer zugestimmt hätte, wenn man ihn vorher gefragt hätte. Aus der Erlaubnis, das Fahrzeug zu verkaufen oder zu verschrotten, folgt keine Zustimmung zu einer Fahrt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 24.09.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Ob die konkludente Zustimmung des Halters zur Fahrt vorliegt, ist nach den Umständen des Falles zu beurteilen; dabei kommt es darauf an, ob der Halter nach seiner Persönlichkeit nach seinen Beziehungen zum Benutzer und dergleichen der Fahrt zugestimmt hätte, wenn er vorher gefragt worden wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

EKHG §6; EKHG §19 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Rechtmäßiges Alternativverhalten und Beweislast

Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.

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