Wie wird geteilt, wenn keinen der beiden ein Verschulden trifft?
betrifft Unfallbeteiligte, Lenker, Versicherung
Dann wird verglichen, von welchem der beiden Betriebe die größere Gefahr ausging. Sind die Gefahren beider Fahrzeuge gleich groß, wird der Schaden je zur Hälfte geteilt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Wenn zwei Haftpflichtige jeweils nur Gefährdungshaftung zu vertreten haben, dann ist eine Abwägung dahin vorzunehmen, bei welchem der beiden Betriebe die Betriebsgefahr größer ist. Bei gleich großer Betriebsgefahr beider Kraftfahrzeuge ist der Schaden im Verhältnis von 1 : 1 zu teilen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 25/21x, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EKHG §11 B1
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