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Wie wird die Schuld nach einem Unfall mit Fahrzeugen geteilt?

betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Geschädigte, Versicherungen
Stehen ein nicht schwerwiegendes Verschulden des einen und eine außergewöhnliche Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs einander gegenüber, werden beide gleich gewichtet. Der Schaden wird dann zwischen den Beteiligten geteilt. Ist das Verschulden gravierender, entfällt auf die außergewöhnliche Betriebsgefahr ein Drittel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 16.05.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Stehen im Fall eines Schadensausgleichs nach § 11 EKHG ein nicht gravierendes Verschulden und eine außergewöhnliche Betriebsgefahr einander gegenüber, werden beide Zurechnungskriterien in der Judikatur als gleichwertig betrachtet (vgl ZVR 1984/241, 317 und 328).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EKHG §11 B1; EKHG §11 B2

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