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Ist meine Kündigung ungültig, wenn die Personalvertretung nicht verständigt wurde?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gemeindebedienstete
Nein. Verständigt der Dienstgeber den Vertrauenspersonenausschuss nicht rechtzeitig von einer geplanten Kündigung, handelt er zwar rechtswidrig. Die Kündigung selbst bleibt aber wirksam und wird durch diesen Fehler nicht aufgehoben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.02.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die nicht rechtzeitige Verständigung des Vertrauenspersonenausschusses von einer beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers ist zwar rechtswidrig, hat aber keine Unwirksamkeit der Auflösungserklärung zur Folge.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

Krnt Gd-PVG §12 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zustimmung der Personalvertretung zu Kündigung oder Entlassung

Die Personalvertretung darf dem Vorhaben der Dienststelle nur zustimmen, wenn sie überzeugt ist, dass der behauptete Kündigungs- oder Entlassungsgrund wirklich vorliegt. Ist erkennbar, dass es dafür keine Anhaltspunkte gibt, ist ein zustimmender Beschluss gesetzwidrig. Prüft sie den Sachverhalt aber ausreichend und kommt sie vertretbar zum Ergebnis, das Vorgehen sei gerechtfertigt, handelt sie nicht rechtswidrig.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung ohne Zustimmung des Behindertenausschusses

Wurde vor Ihrer Kündigung der Behindertenausschuss nicht eingeschaltet, ist die Kündigung jedenfalls rechtsunwirksam. Sie können auf Feststellung klagen, dass Ihr Dienstverhältnis aufrecht besteht. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung und Ihren Interessen an der Weiterbeschäftigung findet in diesem Verfahren nicht statt.

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