Darf die Personalvertretung meiner Entlassung einfach zustimmen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nachdem das dem Kläger zur Last gelegte Fehlverhalten in keinem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter steht, wäre nach § 23 NÖ GPVG für eine Suspendierung hingegen keine Zustimmung des Personalvertreterausschusses erforderlich gewesen.OGH 8 ObA 79/23k, 11.01.2024
- Da § 22 Abs 2 NÖ GPVG verhindern will, dass das Dienstverhältnis eines Personalvertreters ohne vorherige Befassung des Personalvertreterausschusses beendet wird, muss der Verstoß gegen diese Vorschrift zur Unwirksamkeit der Entlassung führen.OGH 8 ObA 79/23k, 11.01.2024
- Hier: Entlassung ohne Zustimmung des Personalvertreterausschusses nach § 22 Abs 2 NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (NÖ GPVG).OGH 8 ObA 79/23k, 11.01.2024
- Die Unterlassung der Anhörung des betroffenen Dienstnehmers macht, einen ausreichenden Wissensstand vorausgesetzt, eine zustimmende Beschlußfassung noch nicht gesetzwidrig.OGH 8 ObA 317/98w, 24.06.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 79/23k, 11.01.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
PVG §9 Abs1 liti; PVG §10
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Verständigt der Dienstgeber den Vertrauenspersonenausschuss nicht rechtzeitig von einer geplanten Kündigung, handelt er zwar rechtswidrig. Die Kündigung selbst bleibt aber wirksam und wird durch diesen Fehler nicht aufgehoben.
Zuständig ist der Dienststellenausschuss jener Dienststelle, deren Leiter die Kündigung ausspricht. Geht die Kündigung von einem anderen Dienststellenleiter aus, hat dieser Ausschuss kein Mitwirkungsrecht.