Ist meine Kündigung als begünstigter Behinderter ohne Zustimmung wirksam?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 8a BEinstG: Eine Wiederholung der bereits erfolgten Verständigung des Behindertenausschusses für den Fall, dass die sie auslösende Dienstverhinderung dann doch kein ganzes Jahr gedauert hat, aber die Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer Zusammenrechnung mit nachfolgenden Krankenständen gemäß § 24 Abs 9 VBG 1948 eintritt, ist nicht erforderlich.OGH 8 ObA 61/21k, 18.07.2022
- Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Schluss der Verhandlung erster Instanz.OGH 8 ObA 55/05d, 08.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 13.
- OGH 9 ObA 16/26g, 27.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 80/21m, 28.07.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 36/18d, 19.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 6/18t, 23.02.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
BEinstG §8 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Begründetheit wird vom Gericht nicht noch einmal überprüft. Hat der Behindertenausschuss der Kündigung zugestimmt, ist der rechtskräftige Bescheid der gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung zugrunde zu legen.
Wurde Ihnen unwirksam gekündigt, können Sie die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht zeitlich unbegrenzt verlangen. Melden Sie sich erst rund drei Jahre später, ist es dafür zu spät. Außerdem müssen Sie den Dienstgeber jedenfalls bei einer Kündigung darauf hinweisen, dass Sie als begünstigter Behinderter gelten; unterlassen Sie das, ist Ihnen die Nichtbeschäftigung selbst zuzurechnen.