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Darf ein Geschäftsführer Verträge mit der eigenen Firma schließen?

günstig für Gesellschafter betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH, Gläubiger
Heute gilt: Ein solches Geschäft mit sich selbst ist nur zulässig, wenn keine Gefahr eines Interessenkonflikts droht, es der Gesellschaft ausschließlich Vorteile bringt oder alle Gesellschafter zustimmen; außerdem muss der Abschluss so festgehalten sein, dass er nicht nachträglich zurückgenommen werden kann. Bis 2017 gab dieser Rechtssatz die ältere Ansicht wieder, wonach das Geschäft mit sich selbst grundsätzlich erlaubt sei. Der Oberste Gerichtshof ist davon abgegangen.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Selbstkontrahieren ist grundsätzlich zulässig und steht insbesondere auch dem Geschäftsführer einer GmbH zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 26.

Im Gesetz

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