Darf ein Geschäftsführer Verträge mit der eigenen Firma schließen?
günstig für Gesellschafter betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH, Gläubiger
Heute gilt: Ein solches Geschäft mit sich selbst ist nur zulässig, wenn keine Gefahr eines Interessenkonflikts droht, es der Gesellschaft ausschließlich Vorteile bringt oder alle Gesellschafter zustimmen; außerdem muss der Abschluss so festgehalten sein, dass er nicht nachträglich zurückgenommen werden kann. Bis 2017 gab dieser Rechtssatz die ältere Ansicht wieder, wonach das Geschäft mit sich selbst grundsätzlich erlaubt sei. Der Oberste Gerichtshof ist davon abgegangen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher.
Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden:
OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Selbstkontrahieren ist grundsätzlich zulässig und steht insbesondere auch dem Geschäftsführer einer GmbH zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Insichgeschäfte sind nur insoweit zulässig, als keine Interessenkollision droht und der Abschlusswille derart geäußert wird, dass die Erklärung unzweifelhaft feststeht und nicht unkontrollierbar zurückgenommen werden kann. Sie sind zulässig, wenn das Geschäft dem Vertretenen nur Vorteile bringt, keine Gefahr der Schädigung des Vertretenen besteht oder dieser einwilligt.OGH 5 Ob 179/09y, 25.03.2010
- Ein Insichgeschäft ist zulässig, wenn der Vertretene das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt, etwa dadurch, dass er sich die Vorteile daraus zuwendet.OGH 6 Ob 271/05d, 01.12.2005
- Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer einer GmbH Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Insichgeschäfte des Geschäftsführers können nur durch die (formlose) Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden.OGH 6 Ob 56/05m, 06.10.2005
- Das grundsätzlich unzulässige Insichgeschäft kann durch eine auch formlose schlüssige Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden.OGH 9 ObA 273/00p, 06.12.2000
- Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Nicht einmal die Genehmigung der Bilanz ist ohne weiteres als konkludente Genehmigung des zunächst unwirksamen In-sich-Geschäftes anzusehen.OGH 9 ObA 86/98g, 29.04.1998
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Insichgeschäfte sind im allgemeinen unzulässig; sie sind nur wirksam, wenn der oder die beteiligten Machthaber damit einverstanden sind, oder wenn das Selbstkontrahieren dem Vertretenen ausschließlich rechtliche Vorteile bringt. Ferner ist das Selbstkontrahieren gestattet, wenn keine Gefahr der Schädigung des Vertretenen besteht, insbesondere wenn die Ware oder Leistung einen Marktpreis oder Börsenpreis hat.OGH 4 Ob 2024/96t, 16.04.1996
- Selbstkontrahieren dann zulässig, wenn das Geschäft nur Vorteile für die vertretene Gesellschaft mit sich bringt, eine Gefährdung der Interessen der Gesellschaft auszuschließen ist.OGH 1 Ob 606/91, 18.12.1991
- Selbstkontrahieren ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, in der Regel aber unzulässig.OGH 5 Ob 4/82, 02.03.1982
- Keine allgemeine gesetzliche Regelung.OGH 7 Ob 538/81, 09.04.1981
- Abschluß eines Pensionsvertrages eines Gesellschafters einer OHG.OGH 1 Ob 589/79, 27.06.1979
- Das ist allerdings dort unzulässig, wo die Gefahr der Interessenkollision offenkundig ist, weil der andere (zudem mit einem Vetorecht ausgestattete Hälfte) Gesellschafter gegen den Abschluß dieses Vertrages Stellung genommen hat.OGH 5 Ob 321/77, 24.01.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 26.
- OGH 6 Ob 143/22f, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 112/22t, 25.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Geschäft des Geschäftsführers mit sich selbst
Vertragsrecht · Geschäft des Vertreters mit sich selbst
Vertragsrecht · Geschäft des Bevollmächtigten mit sich selbst
Vertragsrecht · Geschäft des Vertreters mit sich selbst
Vertragsrecht · Geschäft des Vertreters mit sich selbst