Zum Inhalt springen

Kann ich ein Geschäft meines Vertreters mit sich selbst genehmigen?

günstig für Vollmachtgeber betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigter, Geschäftsführer, Gesellschafter
Ja. Ein Vertreter darf mit sich selbst nur abschließen, wenn Sie es erlaubt oder nachträglich genehmigt haben oder wenn jede Gefährdung für Sie ausgeschlossen ist. Fehlt beides, handelt er ohne Vertretungsmacht. Ihre Zustimmung heilt diesen Mangel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Selbstkontrahieren des Vertreters ist nur dann zulässig, wenn es der Machtgeber gestattet hat beziehungsweise nachträglich genehmigt, oder wenn jede Gefährdung des Machtgebers ausgeschlossen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028129 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 33.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geschäft des Vertreters mit sich selbst
Vertragsrecht · Geschäft des Vertreters mit sich selbst
Gesellschaftsrecht · Insichgeschäft ohne Zustimmung
Vertragsrecht · Geschäft des Bevollmächtigten mit sich selbst
Vertragsrecht · Insichgeschäft und Doppelvertretung