Zum Inhalt springen

Haftet der Architekt für Baumängel, die er übersehen hat?

günstig für Bauherr betrifft Bauherren, Architekten, Bauunternehmer
Der Architekt muss vor Ort dafür sorgen, dass das Bauwerk nach Plan und ohne Mängel entsteht. Das setzt aber voraus, dass er die Mängel bei ordentlicher Bauaufsicht so rechtzeitig hätte erkennen können, dass er noch vor Fertigstellung der einzelnen Arbeiten auf ihre Vermeidung oder Beseitigung hätte drängen können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der Architekt hat an Ort und Stelle dafür Sorge zu tragen, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

GOA §34 lith

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Pflichten der örtlichen Bauaufsicht
Schadenersatz · Architekt als Gehilfe des Bauherrn
Schadenersatz · Bauaufsicht und Haftung der Baufirmen
Vertragsrecht · Architektenvertrag und Vollmacht
Schadenersatz · Prüfpflicht des Architekten beim Baumaterial