Wofür haftet der Architekt bei der Bauaufsicht?
günstig für Bauherr betrifft Bauherr, Architekt, Bauunternehmer, Konsument
Übernimmt der Architekt die örtliche Bauaufsicht, muss er überwachen, dass die beauftragten Firmen die technischen Regeln und die behördlichen Vorschriften einhalten, und Ihre Interessen umfassend wahrnehmen. Er darf allerdings wie Sie selbst auf fachgerechte Arbeit vertrauen und muss nur dort einschreiten, wo Fehler für ihn erkennbar sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Übernimmt ein Architekt die örtliche Bauaufsicht, so hat er die Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschriften durch die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragten Bauunternehmer zu überwachen und überhaupt in umfassender Weise die Interessen des Bauherrn auch gegenüber den Professionisten wahrzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Bauaufsichtsführende darf jedoch wie der Bauherr selbst auf die fachgerechte Ausführung der Arbeiten vertrauen und muss nur dort einschreiten, wo Fehler für ihn erkennbar sind.OGH 1 Ob 238/07t, 29.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 143/15p, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
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