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Muss der Architekt das gelieferte Baumaterial prüfen lassen?

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Nein. Ein Architekt, der die Bauaufsicht nicht führt, darf darauf vertrauen, dass die Fachbetriebe geeignetes Material verwenden und es nach den Regeln der Technik verarbeiten. Ohne besondere Vereinbarung muss er das angelieferte Material nicht in einem Labor untersuchen lassen, solange es keine Anhaltspunkte für dessen Untauglichkeit gibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der ohne Bauaufsicht führende Architekt darf darauf vertrauen, dass Fachunternehmen anforderungsgerechtes Material verwenden und entsprechend den Regeln der Technik verarbeiten. Er ist - ohne entsprechende Vereinbarung - solange nicht verhalten, das jeweils angelieferte Baumaterial in einem Labor untersuchen zu lassen, als er keine Anhaltspunkte für dessen mangelnde Tauglichkeit hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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