Muss der Geschäftsführer beweisen, dass er sorgfältig gearbeitet hat?
günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH
Ja. Wird ein Geschäftsführer auf Ersatz in Anspruch genommen, muss er selbst nachweisen, dass er die gebotene Sorgfalt eingehalten hat. Er kann auch nachweisen, dass der Schaden auch bei aller Sorgfalt entstanden wäre. Dass sein Verhalten den Schaden verursacht hat, muss dagegen die klagende Seite beweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Den Geschäftsführer trifft die Beweislast, dass er die ihm nach § 25 GmbHG obliegende Sorgfalt angewendet hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei handelt es sich um eine echte Beweislastumkehr; daher reicht es für die Entlastung des Geschäftsführers nicht aus, dass dieser Umstände dartut, die seine Verantwortlichkeit ernstlich in Frage stellen.OGH 6 Ob 34/07d, 16.03.2007
- Es ist Sache des Geschäftsführers, zu behaupten und zu beweisen, dass sein Verhalten weder subjektiv noch objektiv sorgfaltswidrig war; er hat sich sowohl hinsichtlich des Verschuldens als auch der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens zu entlasten.OGH 6 Ob 34/07d, 16.03.2007
- Den Kausalzusammenhang hat der Kläger zu beweisen.OGH 1 Ob 144/01k, 26.02.2002
- Die Beweislastumkehr bliebe ohne praktische Bedeutung, würde man sie bloß auf das Verschulden beschränken, weil jene Fälle, in denen dem Organmitglied trotz pflichtwidrigen Handelns kein Verschulden zur Last fällt, äußerst selten sein werden. Die Beweislastumkehr lässt sich mit der Beweisnähe der Organmitglieder rechtfertigen.OGH 1 Ob 144/01k, 26.02.2002
- Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; Überblick über österreichische und deutsche Lehre.OGH 3 Ob 34/97i, 24.06.1998
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre oder dass ihm das Einhalten des Sorgfaltsgebotes unverschuldet unmöglich war.OGH 3 Ob 521/84, 09.01.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 136/19v, 26.08.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §25
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Beweislast des Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltsverletzung und Verschulden des Geschäftsführers
Schadenersatz · Beweislast bei Schäden aus dem Gefahrenbereich
Gesellschaftsrecht · Persönliche Haftung des Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Klagbarer Anspruch auf Entlastung