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Muss der Geschäftsführer beweisen, dass er sorgfältig gearbeitet hat?

günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH
Ja. Wird ein Geschäftsführer auf Ersatz in Anspruch genommen, muss er selbst nachweisen, dass er die gebotene Sorgfalt eingehalten hat. Er kann auch nachweisen, dass der Schaden auch bei aller Sorgfalt entstanden wäre. Dass sein Verhalten den Schaden verursacht hat, muss dagegen die klagende Seite beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Den Geschäftsführer trifft die Beweislast, dass er die ihm nach § 25 GmbHG obliegende Sorgfalt angewendet hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Genannte Normen

GmbHG §25

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