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Zählt auch das Verhalten der anderen Gesellschafter bei meiner Abberufung?

günstig für Geschäftsführer betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Bei der Prüfung, ob eine Abberufung wegen Krankheit gerechtfertigt ist, ist auch das Verhalten der übrigen Gesellschafter zu beachten. Ebenso dürfen die bisherige Tätigkeit und die Verdienste des Geschäftsführers nicht übergangen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Bei der Prüfung, ob ein ausreichender Grund für die Abberufung krankheitshalber gegeben ist, ist auch auf das Verhalten der Mitgesellschafter Bedacht zu nehmen; ebensowenig dürfen die bisherige Tätigkeit und die Verdienste des Geschäftsführers unbeachtet bleiben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059647 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

GmbHG §16 Abs2; HGB §117; HGB §127

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