Muss die Zustimmung zur Anteilsabtretung förmlich beschlossen werden?
betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ist die Abtretung von Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden, kann diese Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, genügt dafür die einfache Mehrheit. Sind sich alle Gesellschafter einig, braucht es weder eine Versammlung noch ein schriftliches Beschlussverfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die konkludente Genehmigung der Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile ist zulässig (so schon 3 Ob 601/90 = ecolex 1991, 394). Für die Zustimmung der Generalversammlung zu den Abtretungsverträgen genügt einfache Mehrheit, wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag der Beklagten bestimmt ist. Bei Einigkeit aller Gesellschafter sind jedoch weder eine Gesellschafterversammlung noch ein schriftliches Beschlussverfahren erforderlich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123221 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 135/24g, 16.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
GmbHG §76 Abs2
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