Zum Inhalt springen

Muss die Zustimmung zur Anteilsabtretung förmlich beschlossen werden?

betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ist die Abtretung von Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden, kann diese Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, genügt dafür die einfache Mehrheit. Sind sich alle Gesellschafter einig, braucht es weder eine Versammlung noch ein schriftliches Beschlussverfahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die konkludente Genehmigung der Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile ist zulässig (so schon 3 Ob 601/90 = ecolex 1991, 394). Für die Zustimmung der Generalversammlung zu den Abtretungsverträgen genügt einfache Mehrheit, wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag der Beklagten bestimmt ist. Bei Einigkeit aller Gesellschafter sind jedoch weder eine Gesellschafterversammlung noch ein schriftliches Beschlussverfahren erforderlich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123221 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GmbHG §76 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Rechte ausgeschiedener Gesellschafter
Gesellschaftsrecht · Schutz der Minderheitsgesellschafter
Gesellschaftsrecht · Formfreiheit bei Zustimmung aller
Vertragsrecht · Form der Forderungsabtretung
Gesellschaftsrecht · Einheitliche Ausübung des Stimmrechts