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Dürfen mir die Gesellschafter als Geschäftsführer Weisungen erteilen?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer
Ja. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes steht, kann die Gesellschafterversammlung jede Angelegenheit an sich ziehen und im Innenverhältnis bindend entscheiden. Ihre wichtigste Befugnis ist es, den Geschäftsführern verbindliche Weisungen zu erteilen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Gesellschafterversammlung ist insofern allzuständig, als sie - wenn die Satzung nichts anderes bestimmt - jede Angelegenheit an sich ziehen und für die Geschäftsführer im Innenverhältnis bindend entscheiden kann; ihre wichtigste Kompetenz besteht in der Befugnis zur Erteilung bindender Weisungen in Geschäftsführungsangelegenheiten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GmbHG §34

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