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Was muss ich als Geschäftsführer tun, damit niemand geschädigt wird?

günstig für Gläubiger betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Gläubiger, Unternehmer
Als Geschäftsführer einer GmbH müssen Sie das Unternehmen nach allen maßgebenden Vorschriften führen und sich laufend ein genaues Bild von der Lage verschaffen, besonders von der Zahlungsfähigkeit. Sie müssen alles tun, um eine Schädigung Dritter zu verhindern, etwa durch neue Verbindlichkeiten. Dazu kann gehören, Bevollmächtigten Weisungen zu erteilen, sich Geschäfte selbst vorzubehalten oder Vollmachten einzuschränken.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Zu den Pflichten des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört es, das Unternehmen unter Beachtung aller maßgebenden Rechtsvorschriften zu leiten, sich stets ein genaues Bild von der Lage des Unternehmens, insbesonders von seiner Liquidität, zu verschaffen und alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Schädigung dritter Personen, insbesondere durch Eingehung neuer Verbindlichkeiten nach Eintritt der Zahlungsfähigkeit, hintanzuhalten. Zu diesem Zweck hat der Geschäftsführer unter Umständen Weisungen an Handlungsbevollmächtigte zu erteilen, sich den Abschluss von Rechtsgeschäften vorzubehalten oder erteilte Handlungsvollmacht zu widerrufen bzw einzuschränken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059774 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

GmbHG §15; GmbHG §18; GmbHG §25

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Übernahme einer Schuld im Innenverhältnis

Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.

günstig für Schuldner Rücktritt bei mehreren Berechtigten

In der Regel nicht. Stehen die Rechte mehreren Gläubigern nur gemeinsam zu, muss ein Gestaltungsrecht - etwa der Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung wegen eines Willensmangels - von allen gemeinsam ausgeübt werden. Sonst müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer Übereinkunft mit den anderen allein dazu befugt sind.

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