Was muss ich als Geschäftsführer tun, damit niemand geschädigt wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Haftung eines ehemaligen Geschäftsführers für verschiedene Abgabennachforderungen.OGH 6 Ob 99/17b, 29.05.2017
- Die Erstellung des Jahresabschlusses zählt zu den zentralen Geschäftsleitungsaufgaben und stellt eine Kernverpflichtung der Geschäftsführung im Rahmen der Finanzgebarung dar.OGH 6 Ob 99/17b, 29.05.2017
- Dem Geschäftsführer kommen wegen der Verwaltung fremden Vermögens (EvBl 1977/135) treuhänderische Funktionen und eine besondere Vertrauensstellung zu.OGH 8 Ob 563/89, 26.04.1990
- Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer ist verpflichtet, das Unternehmen nach gesicherten und praktisch bewährten betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu leiten und sich über alle relevanten wirtschaftlichen Umstände und Entwicklungen zu orientieren und sich stets ein genaues Bild von der Lage des Unternehmens, insbesondere hinsichtlich des Ganges der Geschäfte, der Umsatzentwicklung und der Konkurrenzfähigkeit des Angebots zu machen.OGH 3 Ob 521/84, 09.01.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059774 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 174/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §15; GmbHG §18; GmbHG §25
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.
In der Regel nicht. Stehen die Rechte mehreren Gläubigern nur gemeinsam zu, muss ein Gestaltungsrecht - etwa der Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung wegen eines Willensmangels - von allen gemeinsam ausgeübt werden. Sonst müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer Übereinkunft mit den anderen allein dazu befugt sind.