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Ist ein missbräuchlich zustande gekommener Beschluss automatisch ungültig?

betrifft Gesellschafter, Mitgesellschafter, Unternehmer
Wird das Stimmrecht missbraucht, ist der Beschluss der Generalversammlung nicht von selbst ungültig. Er kann aber angefochten werden. Sie müssen also selbst dagegen vorgehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Ein Stimmrechtsmissbrauch führt nicht zur Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses, sondern bewirkt dessen Anfechtbarkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106227 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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