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Was passiert, wenn ich die Frist zur Anfechtung versäume?

günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, GmbH, Geschäftsführer
Die Klage gegen einen Beschluss der Generalversammlung ist eine Anfechtungsklage; erst das stattgebende Urteil ändert die Rechtslage. Versäumen Sie die Frist für diese Klage, können Sie den Beschluss nicht mehr beseitigen. Er bleibt dann wirksam, auch wenn er gegen das Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag verstößt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Die Nichtigkeitsklage des § 41 GmbHG ist ihrem Wesen nach eine Anfechtungsklage; das ihr stattgebende Urteil ist ein Rechtsgestaltungsurteil. Wird die Frist zur Erhebung der Klage versäumt, dann kann der Generalversammlungsbeschluss nicht mehr umgestoßen werden; er bleibt trotz etwaiger Gesetzwidrigkeit oder Satzungswidrigkeit wirksam.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060124 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

GmbHG §41; GmbHG §42 Abs6

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