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Kann ich einen Beschluss der Gesellschafter wegen Unfairness bekämpfen?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, GmbH
Bei der Prüfung eines Gesellschafterbeschlusses wird nicht nur verglichen, ob sein Inhalt äußerlich der angeblich verletzten Vorschrift entspricht. Anfechtbar ist ein Beschluss auch dann, wenn ein Gesellschafter seine Stimme treuwidrig abgegeben oder absichtlich sittenwidrig geschadet hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Die Prüfung inhaltlicher Mängel (§ 41 Abs 1 Z 2 GmbHG) hat sich nicht nur auf die äußere Übereinstimmung des Beschlussinhalts mit der angeblich verletzten Norm zu beschränken. Neben Verstößen gegen § 1295 Abs 2 ABGB ist auch die treuwidrige Stimmabgabe anfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

GmbHG §41 Abs1 Z2

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