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Ab wann gilt eine Firmenverschmelzung wirklich?

betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Vertragspartner, Gläubiger
Die aufnehmende Gesellschaft tritt in jeder rechtlichen Hinsicht an die Stelle der übertragenden. Aus den bisher selbstständigen Gesellschaften wird eine einzige Rechtsperson. Wirksam wird das mit der Eintragung im Firmenbuch.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die übernehmende Gesellschaft tritt in jeder rechtlichen Hinsicht an die Stelle der übertragenden Gesellschaft. Die einzelnen verschmolzenen selbständigen Gesellschaften werden zu einer einzigen Rechtsperson. Die Verschmelzung wird mit Eintragung im Firmenbuch wirksam.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060147 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Genannte Normen

GmbHG §96; Verordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates 32001R2157 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) Art17

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