Zum Inhalt springen

Schadet mir eine falsche Postleitzahl beim Gericht?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber, Rechtsanwälte
Ja. Die Tage des Postlaufs werden nur dann nicht eingerechnet, wenn die Sendung richtig an das zuständige Gericht adressiert ist. Ist die Anschrift falsch, gilt Ihre Eingabe nur dann als rechtzeitig, wenn sie noch innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht einlangt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (21 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1994)

Die durch eine unrichtige Adresse ausgelöste Verzögerung des Postenlaufes geht zu Lasten des Rechtsmittelwerbers. 35 R 105/79 vom 16.05.1979; Veröff: SSV 19/59

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Genannte Normen

ASVG §402; AußStrG 2005 §68 Abs4 Z2; GOG §89; GSPVG §147; GSVG §194

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Postweg und Rechtsmittelfrist
Verfahrensrecht · Falsche Adresse und Postlauf
Verfahrensrecht · Postaufgabe und Frist bei Gericht
Verfahrensrecht · Falsch adressiertes Rechtsmittel und Frist
Verfahrensrecht · Einbringung beim unzuständigen Gericht