Zum Inhalt springen

Schadet es, wenn ich mein Rechtsmittel falsch adressiert habe?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nur dann nicht, wenn beide Gerichte eine gemeinsame Einlaufstelle haben. Getrennte Stellen im selben Gebäude reichen nicht. Bei elektronischer Einbringung kommt es darauf gar nicht an; der Schriftsatz muss rechtzeitig beim richtigen Gericht einlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die unrichtige Adressierung eines Rechtsmittels an das Gericht zweiter Instanz schadet dann nicht, wenn die Einlaufstelle dieses Gerichtes im Sinne des § 37 Abs 2 Geo mit der des Erstgerichtes vereinigt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Elektronische Eingabe beim falschen Gericht
Verfahrensrecht · Falsche Adresse und Postlauf
Verfahrensrecht · Falsche Adressierung und Frist
Verfahrensrecht · Postweg und Rechtsmittelfrist
Verfahrensrecht · Rechtsmittel beim falschen Gericht