Muss ich meinen Schriftsatz an das richtige Gericht adressieren?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Nur wenn die Sendung an das zuständige Gericht adressiert ist, zählen die Tage des Postlaufs nicht in Ihre Frist. Sonst ist die Eingabe nur rechtzeitig, wenn sie noch innerhalb der Frist beim richtigen Gericht einlangt; ein bloßer Zahlendreher in der Postleitzahl schadet dagegen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (32 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
§ 89 GOG sichert dem Benützer der Post bezüglich seiner Verpflichtung zur Anrufung der richtigen Behörde kein Privileg gegenüber demjenigen zu, der die Eingaben selbst überreicht. Unrichtige Adressierung schließt demnach die Anwendung des § 89 GOG generell aus.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übermittlung vom falschen an das richtige Gericht im Postweg und nicht mittels Telefax. Rechtzeitigkeit verneint.OGH 6 Ob 166/12y, 16.11.2012
- Hier: Fehler in zwei Ziffern der Postleitzahl bei zutreffender Bezeichnung von Gericht, Ort, Straßenname und Hausnummer: Rechtzeitigkeit bejaht.OGH 4 Ob 107/10d, 13.07.2010
- Hier: Verspäteter Revisionsrekurs.OGH 3 Ob 173/09a, 26.08.2009
- Hier: Die fristgebundene Eingabe war ein Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO.OGH 8 Ob 101/08y, 05.08.2008
- Besteht das richtig bezeichnete Adressatgericht an der angegebenen Adresse nicht mehr und wird die Postsendung von der Post (aufgrund eines Nachsendeauftrags) an die richtige Adresse umgeleitet, ohne dass es zu einer Zustellung an einem falschen Ort (bei einem „falschen Gericht") kommt, bleibt die Frist mit rechtzeitiger Postaufgabe gewahrt.OGH 10 Ob 49/08s, 22.04.2008
- Zwar sind nach § 89 Abs 1 GOG die Tage des Postlaufes in die Frist nicht einzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Schriftstück an das zuständige Gericht adressiert ist. Andernfalls ist es nur dann als rechtzeitig anzusehen, wenn es noch innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht einlangt.OGH 6 Ob 39/06p, 09.03.2006
- § 89 GOG bewirkt, dass die Post als "verlängerte" Einlaufstelle des Gerichtes auftritt; die Bestimmung soll aber nicht von der Verpflichtung entbinden, die richtige Behörde anzurufen.OGH 9 ObA 133/99w, 16.06.1999
- Das Schriftstück muss an das zuständige Gericht adressiert sein.OGH 9 ObA 45/87, 30.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 32.
- OGH 8 ObA 11/25p, 25.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 157/21f, 16.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 224/16a, 19.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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