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Braucht ein Übergabsvertrag ohne Übergabe einen Notariatsakt?

günstig für Übergeber betrifft Übergeber, Übernehmer, Erben
Ein Übergabsvertrag, der überwiegend eine Schenkung ist, braucht für seine Gültigkeit einen Notariatsakt, wenn der Vertragsgegenstand nicht tatsächlich übergeben wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Ein Übergabsvertrag als gemischte Schenkung ohne wirkliche Übergabe des Vertragsgegenstandes bedarf zu seiner Gültigkeit der Notariatsaktform.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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