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Kann ich als Gesellschafter einen Beschluss vorläufig stoppen lassen?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dass der angefochtene Beschluss ausgeführt wird, wird vermutet und muss nicht eigens glaubhaft gemacht werden; nachweisen müssen Sie aber einen unwiederbringlichen Nachteil für die Gesellschaft. Droht der Schaden Ihnen selbst als Gesellschafter, können Sie einen Sicherungsantrag nach den allgemeinen Regeln stellen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 24.07.2019 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1960)

Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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