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Muss bei einem Wegerecht auch mein eigenes Grundstück genau bezeichnet werden?

betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte
Ja. Soll ein Recht wie ein Weg oder eine Leitung räumlich auf einen bestimmten Bereich beschränkt sein, muss dieser Bereich genau bezeichnet werden. Das gilt nicht nur für das belastete Grundstück, sondern auch für jenes, dem das Recht zugutekommt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

§ 12 Abs 2 GBG gilt nicht nur für das dienende, sondern auch für das herrschende Gut.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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