Wann darf mein Wegerecht bei einer Abtrennung wegfallen?
günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Käufer von Teilflächen
Nur wenn im Grundbuch selbst eingetragen ist, dass Ihr Recht räumlich beschränkt ist, und außerdem Urkunden eindeutig belegen, dass es das abzutrennende Stück nicht betrifft. Sonst kann ein Grundstücksteil gegen Ihren Willen nicht ohne Ihr Recht abgeschrieben werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 09.06.2022 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
Zur Auslegung der Bestimmung des § 12 Abs 2 GBG (§ 3 Abs 2 LiegTeilG).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beschränkung von räumlichen Grenzen einer Dienstbarkeit muss aus dem Grundbuchseintrag und seiner allfälligen Ergänzung über § 5 Satz 2 GBG hervorgehen.OGH 5 Ob 69/03p, 29.04.2003
- Gegen den Willen des Eigentümers des herrschenden Grundstücks kann die lastenfreie Abschreibung im Grundbuchsverfahren nur erfolgen, wenn die räumliche Beschränkung im Grundbuch eingetragen ist und außerdem noch durch Urkunden, die den Anforderungen des § 74 Abs 1 GBG entsprechen, eindeutig nachgewiesen wird, dass sich die Dienstbarkeit auf das abzuschreibende Trennstück nicht bezieht.OGH 5 Ob 69/03p, 29.04.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 191/21f, 09.06.2022
- OGH 5 Ob 113/21k, 15.07.2021
Im Gesetz
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