Kann ein Leitungsrecht auf einen Teil des Grundstücks beschränkt werden?
betrifft Grundeigentümer, Leitungsberechtigte, Käufer
Ja. Eine Dienstbarkeit darf auf genau bezeichnete räumliche Grenzen beschränkt werden. Wird sie ausdrücklich nur auf bestimmte Grundstücke bezogen, braucht es dafür keinen Lageplan; der Berechtigte darf die Leitungen dann aber überall auf diesen Grundstücken verlegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 02.02.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Gemäß § 12 Abs 2 GBG ist die Beschränkung einer Dienstbarkeit auf bestimmte räumliche Grenzen zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Einräumung einer Servitut, die die Verlegung von Kabel oder Leitungen zum Gegenstand hat, ist dann kein Lageplan vorzulegen, wenn die Dienstbarkeit ausdrücklich nur auf eines (hier: zwei) von mehreren Grundstücken beschränkt ist. Der Servitutsberechtigte erhält dadurch das uneingeschränkte Recht, die Leitungen letztlich auf dem gesamten Grundstück zu verlegen.OGH 5 Ob 239/06t, 28.11.2006
- Eine solche Dienstbarkeit ist auf dem gesamten Grundbuchskörper einzutragen.OGH 5 Ob 271/00i, 29.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 209/21k, 02.02.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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