Wann bin ich für meinen Arbeitgeber nicht mehr vertrauenswürdig?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Vertrauensunwürdig macht Sie jedes Tun oder Unterlassen, das Ihr Arbeitgeber nach Art und Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis so ernst nehmen darf, dass er befürchten muss, Sie würden Ihre Pflichten nicht mehr getreu erfüllen. Es kommt darauf an, ob seine dienstlichen Interessen dadurch gefährdet sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (88 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt, weil dieser befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde, sodass dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entlassung nachdem die Klägerin am Wochenende heimlich das Passwort an ihrem für den Kanzleibetrieb des Dienstgebers notwendigen Dienst-PC änderteOGH 8 ObA 19/24p, 26.06.2024
- Hier: Verstoß gegen § 8 Abs 1 COVID-19-Lockerungsverordnung (Maskenpflicht oder ein Meter Mindestabstand) während der Kläger dienstfreigestellt war (keine Gefährdung des Dienstbetriebs).OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023
- Hier: Teilnahme des Klägers, der als Angehöriger der COVID-19-Risikogruppe nach § 735 Abs 3 ASVG dienstfreigestellt war, an einer Sportschützenveranstaltung und Abnehmen der Gesichtsmaske während des Gruppenfotos bei der Siegerehrung, sonst Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (keine Vertrauensunwürdigkeit).OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023
- Hier: Verstoß gegen behördlich angeordnete Absonderung in der Freizeit.OGH 9 ObA 8/22z, 24.03.2022
- Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen.OGH 9 ObA 109/20z, 17.12.2020
Alle 51 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verstoß gegen (über § 7 AngG hinaus vereinbarte) Konkurrenzklausel.OGH 9 ObA 37/13a, 24.07.2013
- Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum.OGH 9 ObA 35/12f, 29.05.2012
- Hier: Verstoß gegen Informationspflichten durch ein (beim Verein angestelltes) leitendes Vereinsorgan.OGH 8 ObA 46/09m, 21.12.2009
- Dabei ist auf das Gesamtbild des Verhaltens des Angestellten abzustellen.OGH 8 ObA 46/09m, 21.12.2009
- Maßgeblich ist eine objektive Betrachtungsweise.OGH 8 ObA 46/09m, 21.12.2009
- Hier verstieß der Dienstnehmer gegen drei ausdrückliche Dienstanweisungen, deren Zweck es unter anderem ist, einen Diebstahlsverdacht erst gar nicht aufkommen zu lassen, nämlich während der Dienstzeit das Verkaufslokal nicht zu verlassen, zum Eigenverbrauch bestimmte Waren nicht während der Dienstzeit an sich zu nehmen und derartige Waren sofort bei einer anderen Kassenkraft zu bezahlen - Vertrauensunwürdigkeit bejaht.OGH 9 ObA 134/08h, 08.10.2008
- Hier: Kläger als Geschäftsführer des Fachverbands der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs ließ sich Reisekosten, die die Beklagte bereits bezahlt hatte, nochmals (unberechtigt) von einem besonderen, vom Fachverband verwalteten Konto, ausbezahlen.OGH 8 ObA 52/07s, 28.04.2008
- Hier: Abschluss eines Dienstvertrages durch den Kläger mit der Beklagten, vertreten durch einen Geschäftsführer, dessen Abberufung bereits absehbar war, zu unüblich günstigen Konditionen, wobei der Dienstvertragsabschluss den Zweck verfolgte, die vermutete Absicht der Geschäftsleitung, das Dienstverhältnis des Klägers zu beenden, dadurch zu hintertreiben, dass die Ansprüche des Klägers im Fall einer Kündigung maximiert werden (Vertrauensunwürdigkeit durch die Vorinstanzen - vertretbar - bejaht).OGH 8 ObA 17/08w, 03.04.2008
- Ob das Fehlverhalten des Angestellten derart schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls - die von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigen kann.OGH 8 ObA 81/07f, 17.12.2007
- Hier: Kläger erteilte trotz Kenntnis von dem angespannten Verhältnis zwischen der Beklagten und ihrer Konkurrentin dieser Information darüber, welchen Nachlass die Beklagte ihren Großhändlern einräumt. Das Berufungsgericht ging mit zumindest vertretbarer Auffassung davon aus, dass nach den Umständen des konkreten Falles die durch die Informationserteilung verschaffte Möglichkeit für die Konkurrentin, die Preise der Beklagten nachkalkulieren zu können, bei der Beklagten objektiv die berechtigte Befürchtung auslösen konnte, dass der Kläger insbesondere gegenüber Konkurrenten firmeninterne Daten nicht mit der gebotenen Vertraulichkeit behandeln werde (Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bejaht).OGH 8 ObA 37/07k, 30.07.2007
- Gerade die - von den Vorinstanzen hier verneinte - Frage, ob ein Arbeitnehmer einen Diebstahl zu Lasten seines Arbeitgebers begangen hat, kann nur anhand der konkreten Umstände des individuellen Falles geprüft werden.OGH 8 ObA 38/07g, 30.07.2007
- Hier: Dem Kläger unmittelbar vorgesetzte Filialleiterin nahm abgelaufene Fleischwaren zum Privatgebrauch an sich, wobei diese Vorgangsweise auch den vorgesetzten Rayonsleitern bekannt war, ohne dass eine Ermahnung des Klägers erfolgte (Vertrauensunwürdigkeit und beharrliche Pflichtenverletzung verneint).OGH 8 ObA 23/07a, 27.06.2007
- Hier: Der Kläger als „General Manager" der beklagten Partei wies - ohne sich an den für diese Fragen Entscheidungsbefugten zu wenden - die Sekretärin der beklagten Partei an, ihm die Kosten einer dienstlichen Zwecken dienenden Reise (Führung von Sponsorverhandlungen) in Höhe von 268,50 EUR bar aus der Kassa auszuzahlen, weil er befürchtete, dass die beklagte Partei den dienstlichen Charakter der Reise nicht anerkennen und ihm die Reisekosten vom Gehalt abziehen würde, wie dies bereits in zwei Fällen vorgekommen war (Vertrauensunwürdigkeit verneint).OGH 8 ObA 17/07v, 21.05.2007
- Dieses Verhalten, das darauf hinausläuft, schon bei bloßen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Dienstgeberverhaltens Schritte zu setzen, die geeignet sind, dem Dienstgeber schweren Schaden zuzufügen, kann mit dem Recht, gesetzwidriges Verhalten des Dienstgebers anzuzeigen, nicht gerechtfertigt werden.OGH 8 ObA 66/06y, 15.03.2007
- Hier: Weiterleitung einer den Vorwurf der unrichtigen Verbuchung von Spenden enthaltenden Sachverhaltsdarstellung an die für die Verleihung und den Entzug des Spendengütesiegels zuständige Kammer der Wirtschaftstreuhänder.OGH 8 ObA 66/06y, 15.03.2007
- Hier: Kopie und Mitnahme von ca. 500 bis 600 teilweise der Geheimhaltung unterliegenden - gemeindeinternen Dokumenten (Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen und Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen) durch einen Gemeindeamtsleiter (Vertrauensunwürdigkeit bejaht).OGH 8 ObA 84/06w, 23.11.2006
- Hier: Der Krankenpfleger hat in den letzten Jahren wiederholt, und obwohl er auch schon unter Androhung einer Lösung des Dienstverhältnisses im Wiederholungsfall verwarnt wurde, insbesondere gegenüber minderjährigen Patienten, aber auch Kolleginnen ein „distanzloses" Verhalten an den Tag gelegt, das regelmäßig einen Bezug zur Intimsphäre hatte (Bezeichnung als „geiler Hase", Aufforderung zu „Liebespausen," Lesen von Pornoheften).OGH 8 ObA 9/06s, 23.02.2006
- Gerade beim Krankenpflegeberuf muss sich der Dienstgeber darauf verlassen können, dass eine menschenwürdige Behandlung der Patienten gewährleistet ist.OGH 8 ObA 9/06s, 23.02.2006
- Hier: Massiver Verstoß eines Bauleiters gegen das ausdrückliche Verbot von Nebentätigkeiten in der Baubranche.OGH 8 ObA 67/04t, 16.07.2004
- Hier: Unterlassen der im befristeten Mietvertrag über die Betriebsräumlichkeiten vorgesehene Anzeige der Verlängerung durch den Geschäftsführer (Arbeitnehmer).OGH 8 ObA 90/03y, 23.01.2004
- Ob der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht ist, ist nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen und stellt daher regelmäßig - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 90/03y, 23.01.2004
- Hier: Nichtbefolgung von Weisungen und systematische Untergrabung der Autorität des Geschäftsführers, zuletzt durch unrichtige Behauptungen über Kundenbeschwerden gegen den Geschäftsführer gegenüber dem Gesellschafter.OGH 8 ObA 207/02b, 07.11.2002
- Hier: Chefkoch einer Betriebsküche kauft entgegen Weisung beharrlich zu weit überhöhten Preisen immer beim selben Lieferanten ein; darüberhinaus überhöhter Wareneinsatz.OGH 8 ObA 192/02x, 19.09.2002
- Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers objektiv betrachtet befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen wird und dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet werden.OGH 8 ObA 90/02x, 16.05.2002
- Der Mangel an klaren Anweisungen fällt aber regelmäßig dem Arbeitgeber zur Last. Dies gilt umsomehr dann, wenn der Arbeitgeber selbst ein Entlohnungssystem schafft, das bestimmte von ihm nicht gewünschte Verhaltensweisen klar fördert.OGH 8 ObA 283/01b, 29.11.2001
- Hier: Grundloses Wartenlassen einer bettlägrigen Patientin nach Läuten eine 3/4 Stunde lang nach vorangegangenen kleineren Verfehlungen durch Pflegehelferin - Entlassung nach § 81 Abs 2 lit b Krnt LVBG.OGH 8 Ob 255/01k, 25.10.2001
- Privatnutzung des Firmencomputers in erheblichem Umfang in der Arbeitszeit und Löschung dieser Daten entgegen 2-maliger Weisung um Aufklärung und Beweissicherung zu verhindern begründet Vertrauensunwürdigkeit.OGH 8 ObA 218/01v, 25.10.2001
- Eigenmächtige und gegenüber dem Arbeitgeber verheimlichte Abschlüsse von den Arbeitgeber belastenden Verträgen durch Arbeitnehmer begründet Vertrauensunwürdigkeit.OGH 8 ObA 260/01w, 25.10.2001
- Hier: Umschneiden eines im Hof stehenden großen Marillenbaumes entgegen ausdrücklicher Weisung des Vermieters - Kündigung nach § 18 Abs 6 lit c HbG berechtigt.OGH 8 ObA 172/01d, 16.08.2001
- Hier: Trotz Abmahnung Bevorzugung eines Unternehmens in Presseinformationen des Tourismusverbandes.OGH 8 ObA 170/01k, 16.08.2001
- Hier: Krankenpfleger in einem Rehabilitationszentrum, der einen Patienten misshandelt. Ein im Stationsdienst einer derartigen Anstalt tätiger Krankenpfleger genießt das besondere Vertrauen des Arbeitgebers, obliegt ihm doch die unmittelbare Pflege und Obsorge über die ihm anvertrauten, schwerstgeschädigten Patienten und im Bedarfsfall auch die ehestmögliche Herbeiholung ärztlicher Hilfe, er genießt aber vorweg auch das besondere Vertrauen der auf seine Pflege angewiesenen Patienten.OGH 9 ObA 130/01k, 23.05.2001
- Hier: Verwendung eines im Eigentum des Arbeitgebers stehenden und für dessen Zwecke lizenzierten Computerprogrammes für im Rahmen eines eigenen Geschäftsbetriebes des Arbeitnehmers durchgeführte EDV-Arbeiten für Dritte ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers.OGH 9 ObA 275/00g, 06.12.2000
- Hier: Verletzung von Dokumentationspflichten gemäß § 51 ÄrzteG beziehungsweise gemäß Oö KAG 1997 durch eine Spitalsärztin.OGH 9 ObA 229/00t, 22.11.2000
- Verlassen des PKW unter Zurücklassung der Geldtasche durch die auch zum Geldtransport herangezogenen Verkäufer zur Vernichtung von nicht verbotenen, sondern oft sogar angeordneten Besorgungen.OGH 9 ObA 216/00f, 04.10.2000
- Hier: Nichtbefolgung der für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen ärztlichen Anordnungen im Krankenstand.OGH 9 ObA 329/99v, 26.01.2000
- Hier: Krankenschwester im Nachtdienst hängt Bettklingel einer 86-jährigen bettlägrigen Patientin weg.OGH 9 ObA 245/98i, 23.12.1998
- Hier: Nicht strafrechtliche Relevanz genießende Berufspflichtverletzungen des Notarsubstituten, die allenfalls zu einer disziplinarrechtlichen Verantwortung führen können, sind auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes allein nicht geeignet, in jedem Fall einen Entlassungsgrund herzustellen.OGH 9 ObA 199/98z, 02.09.1998
- Hier: § 31 Abs 1 Z 2 DO.A - Angestellter der AUVA, der, nach dem ihm nach einem im alkoholisierten Zustand verursachten Verkehrsunfall mit Fahrerflucht die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein abgenommen worden waren, erneut sein Auto in Betrieb nahm, eine Fußgängerin tötete und wieder Fahrerflucht beging.OGH 9 ObA 115/98x, 24.06.1998
- Hier: Verkäuferin leugnet gegenüber der Filialleiterin das pflichtwidrige Verhalten, welches ihr unangenehm war, zumal aus dieser kein nennenswerter Schaden entstand.OGH 9 ObA 384/97d, 01.04.1998
- Hier: Angestellte gewährt ihrem mit Hausverbot belegten Freund außerhalb der Arbeitszeit (am Sonntag) Zutritt zur Betriebsstätte.OGH 8 ObA 27/98y, 12.03.1998
- Hier: Croupier, der im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Spielgast, der ihm ein Darlehen gewährt hatte, diesem beim Wechseln von Jetons um 10 Hunderter-Jetons zuviel herausgegeben und später anstelle eines Spielgewinnes von S 200,-- einen solchen von S 250,-- in Jetons ausbezahlt hat. - Entlassungsgerechtfertigt (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 198/95, 17.01.1996
- Das Verhalten des Arbeitnehmers muss nicht strafbar, aber schuldhaft und rechtswidrig sein.OGH 9 ObA 215/92, 21.10.1992
- Hier: Versuch, Vorgesetzten zu einer Verletzung der Dienstpflicht zu verleiten.OGH 9 ObA 159/91, 11.09.1991
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 245/90, 10.10.1990
- Ungenügende Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen infolge mangelhafter Schulung kein Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG)OGH 9 ObA 80/90, 04.04.1990
- Hier: Die Übernahme der Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers in einem Konkurrenzunternehmen.OGH 9 ObA 56/87, 15.07.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 88.
- OGH 8 ObA 27/25s, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 35/25t, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 19/24p, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 20/24t, 24.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 58/23d, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 75/22b, 31.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 44/22m, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 8/22z, 24.03.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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