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Muss die Bank die gesicherte Forderung trotz Eintragung beweisen?

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Ja. Eine Hypothek bis zu einem Höchstbetrag kann nur eine Geldforderung sichern, und die Gründe dafür sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Der Gläubiger kann sich nicht auf die Eintragung allein berufen, sondern muss nachweisen, dass die Forderung tatsächlich entstanden ist. Er muss also Rechtsgrund, Höhe und Fälligkeit belegen, weil sich das aus dem Grundbuch nicht ergibt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.11.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Eine Höchstbetragshypothek kann nur zur Sicherung einer Geldforderung bestellt werden. Die Aufzählung der zur Sicherstellung nach § 14 Abs 2 GBG geeigneten Rechtsgründe ist nach der herrschenden Lehre und Rechtsprechung erschöpfend. Voraussetzung der Einverleibung einer Höchstbetragshypothek ist, daß die zu sichernde Forderung aus dem angegebenen Grundverhältnis überhaupt entstehen kann. Der Gläubiger kann sich zur Dartuung seiner Forderung nicht auf die Eintragung als solche berufen, sondern muß - zufolge der streng akzessorischen Natur der Höchstbetragshypothek - ihr Entstehen nachweisen; Erlöschungsgrund ist nur die Abwicklung des Grundverhältnisses.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060520 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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