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Kann eine Hypothek auch künftige Schulden sichern?

günstig für Gläubiger betrifft Kreditnehmer, Banken, Liegenschaftseigentümer, Gläubiger
Ja. Bei der Höchstbetragshypothek muss nur ein Höchstbetrag feststehen, nicht der tatsächliche Betrag der Forderung. Sie kann auch Forderungen sichern, die erst entstehen, etwa aus einem Kredit, aus Gewährleistung oder aus Schadenersatz, und sogar solche aus einem erst einzuräumenden Kredit. Nötig ist, dass die Art des Rechtsgrundes sowie Gläubiger und Schuldner bezeichnet sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 26.11.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Bei der Höchstbetragshypothek ist das Spezialitätsprinzip bezüglich der gesicherten Forderung dahin abgeschwächt, dass nur ein Höchstbetrag der Forderung verlangt wird, nicht aber der wirkliche Forderungensbetrag feststehen muss. Wenn schon eine gewöhnliche Hypothek für eine zukünftige Forderung bestellt werden kann, muss dies auch bei der Höchstbetragshypothek gelten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011289 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verjährung von Hypothekarzinsen

Ja. Auch Zinsen aus einer durch eine Hypothek gesicherten Forderung verjähren in drei Jahren. Verhindern lässt sich das nur, indem für die einzelnen Zinsrückstände eigene Pfandrechte erworben werden.

günstig für Schuldner Umfang eines Drittverbots

Wird zur Sicherung einer Forderung ein Verbot gegen einen Drittschuldner erlassen, darf es nur jenen Teil erfassen, der zur Deckung der Forderung und der zu erwartenden Kosten nötig ist. Wer mehr sperren lassen will, muss darlegen und glaubhaft machen, warum das notwendig ist.

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