Kann eine Hypothek auch künftige Schulden sichern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 26.11.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bestellung einer Höchstbetragshypothek zur Sicherung der Forderungen aus einem erst einzuräumenden Kredit ist zulässig.OGH 7 Ob 41/12y, 25.05.2012
- Sie dient auch nicht bloß der Sicherung einer einzelnen Forderung, sondern eines ganzen Schuldverhältnisses für die Dauer seines Bestandes.OGH 5 Ob 292/98x, 15.12.1998
- Höchstbetragshypotheken können auch zur Sicherstellung von Forderungen bestellt werden, die aus einem gegebenen Kredit, aus einer übernommenen Geschäftsführung oder aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes erst entstehen; zulässig ist sogar die Bestellung einer Höchstbetragshypothek zur Sicherung der Forderungen aus einem erst einzuräumenden Kredit. Die zu sichernde Forderung muss diesfalls (nur) nach der Art des Rechtsgrundes sowie durch die Bezeichnung des Gläubigers und des Schuldners bestimmt sein, um das pfandrechtliche Spezialitätsprinzip und Akzessorietätsprinzip zu wahren.OGH 5 Ob 140/95, 19.12.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011289 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 183/20b, 26.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 447
- ABGB § 448
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 14
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch Zinsen aus einer durch eine Hypothek gesicherten Forderung verjähren in drei Jahren. Verhindern lässt sich das nur, indem für die einzelnen Zinsrückstände eigene Pfandrechte erworben werden.
Wird zur Sicherung einer Forderung ein Verbot gegen einen Drittschuldner erlassen, darf es nur jenen Teil erfassen, der zur Deckung der Forderung und der zu erwartenden Kosten nötig ist. Wer mehr sperren lassen will, muss darlegen und glaubhaft machen, warum das notwendig ist.