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Muss mein Chef mich vor der Entlassung immer zuerst verwarnen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Eine Verwarnung ist nicht nötig, wenn Ihnen die Schwere Ihres Fehlverhaltens ohnehin klar sein musste. Wer seine Arbeitspflichten über lange Zeit beharrlich vernachlässigt, kann auch ohne vorherige Ermahnung entlassen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Beharrliche Verletzung der durch den Arbeitsvertrag auferlegten Pflichten, wenn der Arbeitnehmer rund acht Jahre lang während der Arbeitszeit in den Betriebsräumlichkeiten mit einer Arbeitskollegin den Geschlechtsverkehr vollzog und damit die Fortsetzung seines intimen Verhältnisses über seine dienstlichen Pflichten stellte. Einer der Entlassung vorausgehenden Ermahnung bedurfte es nicht, weil der Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtungen offensichtlich und für ihn erkennbar war.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

GewO 1859 §82 litf

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ermahnung vor der Entlassung

In der Regel ja. Eine Ermahnung darf nur dann unterbleiben, wenn Ihre Weigerung so eindeutig und endgültig ist, dass eine Ermahnung eine sinnlose Formalität wäre. Entscheidend ist, ob Sie den Ernst der Lage erkennen konnten. Nehmen Sie erkennbar einen nicht völlig willkürlichen Rechtsstandpunkt ein, ist eine Ermahnung nicht entbehrlich.

günstig für Arbeitnehmer Aufforderung vor Entlassung bei Dauerverhalten

Hat Ihr Arbeitgeber auf ein andauerndes Verhalten längere Zeit nicht mit einer Entlassung reagiert und ist sein Recht dazu nicht untergegangen, muss er Sie zuerst auffordern, diesen Zustand zu beenden, und dabei auf die Folgen für Ihren Vertrag hinweisen. Es widerspräche nämlich Treu und Glauben, ein Verhalten lange widerspruchslos hinzunehmen, sodass Sie von Einverständnis oder Gleichgültigkeit ausgehen durften, und dann plötzlich zu entlassen.

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