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Muss mich mein Chef vor der Kündigung erst ermahnen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Betriebsrat
Bei Kündigungsgründen, die in Ihrer Person liegen, ist keine vorherige Ermahnung und Anleitung nötig, wenn die Minder- und Fehlleistungen nicht auf mangelhafter Anleitung, falschen Weisungen oder einer unpassenden Arbeitszuteilung beruhen. Liegt die Ursache allein in Ihrer Person, kann ohne Ermahnung gekündigt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei personenbezogenen Kündigungsgründen bedarf es vor der Kündigung dann keiner Ermahnung und Anleitung durch den Dienstgeber, wenn die Minderleistungen und Fehlleistungen nicht auf einer mangelhaften Anleitung oder Weisung des Arbeitgebers oder einer den Fähigkeiten des Arbeitnehmers nicht entsprechenden Zuteilung der Arbeit beruhen, sondern allein in der Person des Arbeitnehmers begründet sind. (§ 48 ASGG)

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065151 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ermahnung vor der Entlassung

In der Regel ja. Eine Ermahnung darf nur dann unterbleiben, wenn Ihre Weigerung so eindeutig und endgültig ist, dass eine Ermahnung eine sinnlose Formalität wäre. Entscheidend ist, ob Sie den Ernst der Lage erkennen konnten. Nehmen Sie erkennbar einen nicht völlig willkürlichen Rechtsstandpunkt ein, ist eine Ermahnung nicht entbehrlich.

günstig für Arbeitnehmer Aufforderung vor Entlassung bei Dauerverhalten

Hat Ihr Arbeitgeber auf ein andauerndes Verhalten längere Zeit nicht mit einer Entlassung reagiert und ist sein Recht dazu nicht untergegangen, muss er Sie zuerst auffordern, diesen Zustand zu beenden, und dabei auf die Folgen für Ihren Vertrag hinweisen. Es widerspräche nämlich Treu und Glauben, ein Verhalten lange widerspruchslos hinzunehmen, sodass Sie von Einverständnis oder Gleichgültigkeit ausgehen durften, und dann plötzlich zu entlassen.

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