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Muss mich mein Chef vor der Entlassung erst auffordern?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Hat Ihr Arbeitgeber auf ein andauerndes Verhalten längere Zeit nicht mit einer Entlassung reagiert und ist sein Recht dazu nicht untergegangen, muss er Sie zuerst auffordern, diesen Zustand zu beenden, und dabei auf die Folgen für Ihren Vertrag hinweisen. Es widerspräche nämlich Treu und Glauben, ein Verhalten lange widerspruchslos hinzunehmen, sodass Sie von Einverständnis oder Gleichgültigkeit ausgehen durften, und dann plötzlich zu entlassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Hat der Arbeitgeber auf ein Dauerverhalten des Arbeitnehmers nicht mit Entlassung reagiert und ist sein Entlassungsrecht nicht untergegangen, dann muss er, bevor er eine Entlassung ausspricht, den Arbeitnehmer zur Beseitigung des Zustandes unter Hinweis auf arbeitsvertragliche Konsequenzen auffordern. Es würde dem Grundsatz von Treu und Glauben und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers widersprechen, wenn dieser längere Zeit hindurch ein tatbestandsmäßiges Verhalten des Arbeitnehmers widerspruchlos hinnimmt, sodass der Arbeitnehmer ein Einverständnis oder doch eine Gleichgültigkeit des Arbeitgebers annehmen kann, dieser aber dann dennoch plötzlich eine Entlassung ausspricht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107592 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entlassung ohne vorherige Ermahnung

Nein. Eine Verwarnung ist nicht nötig, wenn Ihnen die Schwere Ihres Fehlverhaltens ohnehin klar sein musste. Wer seine Arbeitspflichten über lange Zeit beharrlich vernachlässigt, kann auch ohne vorherige Ermahnung entlassen werden.

günstig für Arbeitgeber Aufforderung vor der Entlassung

Für den Entlassungsgrund genügt es, dass Sie in einer Weise, die dem Ernst der Lage entspricht, zur Einhaltung Ihrer Dienstpflichten aufgefordert wurden. Eine besondere Form ist dafür nicht nötig.

Verwandte Fragen

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