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Wie erfahre ich, ob mein Grundstück in einer Flughafen-Sicherheitszone liegt?

betrifft Grundeigentümer, Käufer, Bauwerber
Die Zugehörigkeit zu einer Sicherheitszone wird im Grundbuch ersichtlich gemacht, und zwar von Amts wegen aufgrund einer Mitteilung der Behörde. Damit soll jeder, der sich für die Liegenschaft interessiert, erkennen können, dass sie in einer solchen Zone liegt. Welche Beschränkungen daraus folgen, ergibt sich aus dem Luftfahrtgesetz. Die Beschränkungen wirken auch ohne diese Ersichtlichmachung gegenüber jedermann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Ersichtlichmachung ist auf Grund der Mitteilung der zuständigen Behörde amtswegig durchzuführen. Die Ersichtlichmachung soll jeden der an seiner Liegenschaft interessiert ist, davon in Kenntnis setzen, ob sie im Bereich einer Sicherheitszone liegt und daher unter die Bestimmung des § 86 Abs 1 LFG fällt. Soweit im § 90 LFG auf die sich aus der Sicherheitszonen - Verordnung ergebenden Beschränkungen Bezug genommen wird, so ist dies in diesem Zusammenhang dahin zu verstehen, dass das in Betracht kommende Grundstück durch die jeweilige Sicherheitszonen - Verordnung örtlich erfasst wird. Inhalt und Umfang der Einschränkung ist § 85 Abs 1 und § 86 Abs 1 LFG zu entnehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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