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Prüft das Grundbuchsgericht, ob mein Kauf genehmigungspflichtig ist?

betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Landwirte
Nein. Ob ein Grundstück den Beschränkungen des Grundverkehrs unterliegt, entscheidet die Grundverkehrsbehörde. Das Grundbuchsgericht prüft nur, ob dem Antrag eine der im Gesetz vorgesehenen Urkunden angeschlossen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Beurteilung der Frage, ob ein Grundstück den Verkehrsbeschränkungen des oöGVG unterliegt, ist grundsätzlich der Grundverkehrsbehörde vorbehalten und der Entscheidungskompetenz des Grundbuchsgerichtes entzogen. Dieses hat lediglich zu prüfen, ob eine der im § 16 Abs 1 genannten Urkunden dem Grundbuchsgesuch angeschlossen ist, soferne kein Fall des § 16 Abs 2 vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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