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Was passiert, wenn der Verkäufer beim Vertrag nicht geschäftsfähig war?

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Bestehen Bedenken gegen die Handlungsfähigkeit des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ist die Eintragung ausgeschlossen, auch wenn eine frühere Rangordnung ausgenützt werden soll. Solche Bedenken können sich etwa aus einem kurz danach eingeleiteten Verfahren zur Bestellung eines Vertreters ergeben. Der Mangel muss nicht klar zutage liegen. Die Indizwirkung reicht bis zu einem Jahr vor der Bestellung zurück.

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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 18.05.2016 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Die Verbücherung eines Kaufvertrages im Range einer früheren Rangordnung ist bei Bedenken gegen die Handlungsfähigkeit des Verkäufers im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages ausgeschlossen, wenn sich die Bedenken etwa auf ein kurz nach Abschluss des Vertrages eingeleitetes Entmündigungsverfahren stützen (SZ 21/22, SZ 27/53, 5 Ob 258/64).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060681 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Wirkung eines angemerkten Belastungsverbots

Nein. Wurde das Veräußerungsgeschäft schon vor der Anmerkung des Verbots in einer eintragungsfähigen Form abgeschlossen, bleibt es wirksam und kann durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber die Eintragung erst nach der Anmerkung beantragt.

günstig für Käufer Gefährdung des Anspruchs aus einem Liegenschaftskauf

Es kommt nicht darauf an, ob Sie den Vertrag schon im Grundbuch hätten durchführen lassen können, sondern darauf, ob Sie gegen Ihren Vertragspartner einen Anspruch auf Erfüllung haben. Der Verkäufer muss alles unterlassen, was die Erfüllung gefährden könnte. Eine Gefährdung liegt schon vor, wenn er für eine beabsichtigte Veräußerung eine Rangordnung erwirkt hat.

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