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Reicht mein schriftlicher Antrag als Nachweis für das Grundbuch?

betrifft Antragsteller, Eigentümer, Käufer
Nein. Ihr Antrag ersetzt keine Urkunde. Er erfüllt in der Regel nicht die Formvorschriften, die für eine Grundbuchsurkunde gelten. Die nötigen Urkunden müssen Sie zusätzlich vorlegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.04.2023 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Die bloße Antragstellung vermag die Vorlage grundbuchsfähiger Urkunden schon deswegen nicht zu ersetzen, weil der Antrag in allgemeinen - so auch hier - nicht den formalen Erfordernissen einer Grundbuchsurkunde entspricht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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